Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Berufsverband Verband freier Psychotherapeuten

 

Der Beruf des Heilpraktikers zählt zu den "Freien Berufen",

da er mit einer staatlichen Erlaubnis die Heilkunde in Eigenverantwortung und ohne ärztliche Approbation ausüben darf.

Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker ist in Deutschland geschützt.

Sie tragen zu dürfen setzt voraus, sich ein umfassendes Wissen angeignet zu haben über Themen wie:

 

  • Anatomie = Lehre von der Form, Struktur und Funktion des Körpers sowie seiner Bauteile
  • Pathologie = Lehre von den abnormen und krankhaften Vorgängen und Zuständen im Körper und deren Ursachen sowie ihre systematische Beschreibung und Einordnung (Nosologie)
  • Infektionslehre = Lehre der übertragbaren Krankheiten
  • Psychopathologie = Wissenschaft von den krankhaften seelischen Vorgängen
  • Klinische Psychologie = Einteilung der psychischen Erkrankungen auch nach den amerikanischen Klassifikationssystemen ICD und DSM
  • Kenntnisse über naturheilkundliche Therapieverfahren, ihre Vorzüge und ihre Grenze

 

  • eine schriftliche und eine mündliche Überprüfung vor dem Gesundheitsamt bestanden zu haben
  • das 25. Lebensjahr vollendet zu haben
  • ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, das den Nachweis erbringt keine infektiöse Krankheit zu haben
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes erbringen zu können
  • und ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Vorstrafen vorlegen zu können

 

Heilpraktiker für Psychotherapie darf sich nennen,

wer die Ausbildung zum Heilpraktiker abgeschlossen hat, sich psychologisch weitergebildet und spezialisiert hat.

 

oder

 

den sogenannten "Kleinen Heilpraktiker" abgeschlossen hat.

Das heißt, sich das erforderliche Wissen angeeignet, eine schriftliche und mündliche Überprüfung vor dem Gesundheitsamt abgelegt hat deren Themen sich inhaltlich auf die Psychopathologie, die Klinische Psychologie und die psychologischen Therapieverfahren beziehen.

Anschließend wird eine Arbeit verfasst über einen imaginären Fall mit folgendem imaginären Therapiebeispiel und-Verlauf und zur Auswertung an den zuständigen Berufsverband gesandt.

 

Als Psychologischer Berater darf sich bezeichnen, wer den "Kleinen Heilpraktiker" ohne anschließende schriftliche Arbeit absolviert hat.

 

Der Beruf des Heilpraktikers mit der Spezialisierung Psychotherapie setzt sowohl grundlegende Kenntnisse im somatischen = den Körper betreffend, als auch im psychischen Bereich voraus, denn es darf beides behandelt werden.

Aber auch der Heilpraktiker für Psychotherapie hat seine Grenzen.

Erkrankungen wie schwere Depressionen mit möglichen Selbsttötungsabsichten, Schizophrenien, Psychosen und aus meiner Sicht auch Anorexia nervosa und Borderline gehören in die Hände von erfahrenen und zur medikamentösen Therapie rezeptpflichtiger Arzneien berechtigte Psyhotherapeuten.

 

Der Heilpraktiker unterliegt einer Berufsordnung und dem Heilpraktikergesetz.

 

Die Spezialisierung Psychotherapie setzt aus meiner Sicht auch voraus, dass eine spezielle Ausbildung mit vielen Seminaren und Workshops zu den Themen Gesprächsführung, therapeutische Interventionen, Kommunikationstraining, Rechts-und Berufskunde, Entspannungsverfahren u.s.w. verinnerlicht wurden.

 

Demnach sollte der Heilpraktiker Psychotherapie ein fundiertes Wissen hinsichtlich der Psyche des Menschen haben, dabei können auch seine eigenen Lebenserfahrungen hilfreich sein, sofern er sie miteinfließen lässt.

 

Die Durchfallquote für Heilpraktiker ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt im Schnitt bei 70%.

 

Die Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie ist so umfangreich und zeitaufwändig, dass man davon ausgehen kann, dass der Absolvent nach bestandener Prüfung im Stande sein wird, sich um Klienten zu kümmern, die therapeutischen Beistand benötigen.

 

Sowohl der Heilpraktiker als auch der Heilpraktiker für Psychotherapie beziehen ihr Honorar nicht über die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen.

Gesetzliche Krankenversicherungen zahlen keinerlei Heilpraktikerleistungen, weder naturheilkundliche Verfahren wie Homöopathie, Akupunktur oder Pflanzenheilkunde noch Psychotherapie, wie immer noch fälschlich angenommen wird.

Das Recht mit gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen bleibt Ärzten vorbehalten und es gibt durchaus immer mehr Ärzte, die sich naturheilkundlich weiterbilden und einige dieser Verfahren gesetzlich abrechnen können.

Sprechen Sie im Zweifelsfall mit ihrer Versicherung.

 

Einige Zusatzversicherungen übernehmen Heilpraktikerleistungen bis zu einem bestimmten Budget/Jahr.

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel Heilpraktikerleistungen, einige sogar psychotherapeutische.

 

In der Regel finanziert die Klientin/ der Klient eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker selbst.

Das hat folgende Vorteile:

  • Voraussetzung für die Leistungserbringung bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Einreichen der Diagnose,​ sollten Sie einmal in den Genuss kommen, von einer gestzlichen KV in eine private KV zu wechseln, wird dort bekannt werden, dass Sie einmal wegen psychischer Probleme behandelt wurden und man wird Ihnen die Aufnahme erschweren (höhere Beiträge) oder Sie sogar ganz ablehnen. Das gleiche gilt für eine Lebens- als auch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

  • Die gesetzliche KV zahlt nur zwei psychotherapeutische Verfahren, nämlich die Verhaltenstherapie und die Tiefenpsychologie, z.B. eine Psychoanalyse. Es gibt aber noch weitere Verfahren, die möglicherweise viel besser zu Ihnen und Ihren Problemen passen.

 

  • Eine Therapie ist wirklich harte Arbeit und die Zeit, die Sie dafür benötigen bestimmen Sie mit Ihrem Maß an Zusammenarbeit. Für manche Klienten kann das Selbstzahlen eine große Motivation sein den Therapieerfolg zu beschleunigen.

Sie möchten nun wissen wie Sie eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung von Ihrer gesetzlichen KV finanziert bekommen?

 

            Das erfahren Sie auf meiner Seite Preise 

 

Wie finden Sie nun einen guten Heilpraktiker?

Im Internet gibt es verschiedene Portale auf denen sich Heilpraktiker vorstellen z.B www.therapie.de.

 

  • Sie können die Profile vergleichen und sich anschauen, wer Ihnen sympathisch erscheint. Bedenken Sie, dass Sie sich diesem Menschen anvertrauen werden, also sollte er Ihnen einen seriösen Eindruck vermitteln.

  • Wenn Sie eine Auswahl getroffen haben, kann es hilfreich sein, sich die Homepage der Therapeutin/ des Therapeuten anzusehen.

  • Sie sollte die angebotenen Therapieformen kurz beschreiben, damit Sie wissen was Sie erwartet.

  • Der Heilpraktiker für Psychotherapie sollte auch über einige menschliche Attribute verfügen, z.B. sollte er sich zurück nehmen und zuhören können. Wenn Sie schon am Telefon zugetextet werden, suchen Sie lieber weiter.

  • Der Heilpraktiker sollte über eine Heilkundeerlaubnis verfügen und daher auch einem Berufsverband angehören.

 

 

 

Marion Decker

 

Paracelsus - Ausbildungsvielfalt HP Psy - Psychologischer Berater

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