IKK-Südwest

 

 

Seit 01.10.2013 zahlt die IKK-Südwest Heilpraktikerleistungen in Hessen, Rheinlandpfalz und dem Saarland. Zuvor wurden naturheilkundliche Verfahren nur dann bezahlt wenn sie von einem approbierten Arzt mit Zusatzausbildung ausgeübt wurden. Damit ist die IKK-Südwest die erste gestzliche Krankenversicherung, die diesen Schritt geht.

 

Die IKK-Südwest übernimt für eine homöopathische und/oder naturheilkundliche Behandlung 150 €/Jahr, im Falle von mitversicherten Familienmitgliedern 300 €/Jahr.

 

Homöopathie

 

Die übernehmenden Leistungen umfassen:

-die Erstanamnese

-Homöopathische Analyse inklusive Arzneimittelauswahl (Reperorisation)

-Folgeanamnese

-Beratung

 

Voraussetzungen für die Teilübernahme der homöopathischen Behandlung ist für die IKK-Südwest, dass der Heilpraktiker mit Berufserlaubnis von der Stiftung Homöopathie Zertifikat das SHZ-Siegel besitzt, bzw. alle Qualitätskriterien für den Erwerb des SHZ-Siegels erfüllt.

 

Naturheilverfahren

 

Für die IKK-Südwest kommen hier folgende Maßnahmen in Betracht:

-Anthroposophische Medizin

-Ayurveda

-Biochemie nach Schüssler

-Chiropraktik

-Elektrotherapie

-Shiatsu

 

Voraussetzungen für die Teilübernahme dieser naturheilkundlichen Behandlungen sind, dass der Heilpraktiker eine Berufserlaubnis (Erlaubnisurkunde) hat, sowie einem Berufsverband angehört der die Berufsordnung für Heilpraktiker anerkennt.

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Psychotherapie

Wissenswertes

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(c) Marion Decker