Seit 01.10.2013 zahlt die IKK-Südwest Heilpraktikerleistungen in Hessen, Rheinlandpfalz und dem Saarland. Zuvor wurden naturheilkundliche Verfahren nur dann bezahlt wenn sie von einem approbierten Arzt mit Zusatzausbildung ausgeübt wurden. Damit ist die IKK-Südwest die erste gestzliche Krankenversicherung, die diesen Schritt geht.
Die IKK-Südwest übernimt für eine homöopathische und/oder naturheilkundliche Behandlung 150 €/Jahr, im Falle von mitversicherten Familienmitgliedern 300 €/Jahr.
Die übernehmenden Leistungen umfassen:
-die Erstanamnese
-Homöopathische Analyse inklusive Arzneimittelauswahl (Reperorisation)
-Folgeanamnese
-Beratung
Voraussetzungen für die Teilübernahme der homöopathischen Behandlung ist für die IKK-Südwest, dass der Heilpraktiker mit Berufserlaubnis von der Stiftung Homöopathie Zertifikat das SHZ-Siegel besitzt, bzw. alle Qualitätskriterien für den Erwerb des SHZ-Siegels erfüllt.
Naturheilverfahren
Für die IKK-Südwest kommen hier folgende Maßnahmen in Betracht:
-Anthroposophische Medizin
-Ayurveda
-Biochemie nach Schüssler
-Chiropraktik
-Elektrotherapie
-Shiatsu
Voraussetzungen für die Teilübernahme dieser naturheilkundlichen Behandlungen sind, dass der Heilpraktiker eine Berufserlaubnis (Erlaubnisurkunde) hat, sowie einem Berufsverband angehört der die Berufsordnung für Heilpraktiker anerkennt.